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Sie können sich § 331 HGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1a oder 3 leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Unrichtige Darstellung | Unrichtige Darstellung | ||||
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f | 1 | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, | f | 1 | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, |
2 | wer | 2 | wer | ||
3 | 1. | 3 | 1. | ||
4 | als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer | 4 | als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer | ||
5 | Kapitalgesellschaft die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der | 5 | Kapitalgesellschaft die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der | ||
6 | Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluß, im Lagebericht einschließlich der | 6 | Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluß, im Lagebericht einschließlich der | ||
7 | nichtfinanziellen Erklärung, im gesonderten nichtfinanziellen Bericht oder im | 7 | nichtfinanziellen Erklärung, im gesonderten nichtfinanziellen Bericht oder im | ||
8 | Zwischenabschluß nach § 340a Abs. 3 unrichtig wiedergibt oder verschleiert, | 8 | Zwischenabschluß nach § 340a Abs. 3 unrichtig wiedergibt oder verschleiert, | ||
9 | 1a. | 9 | 1a. | ||
10 | als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft | 10 | als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft | ||
11 | zum Zwecke der Befreiung nach § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b einen | 11 | zum Zwecke der Befreiung nach § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b einen | ||
12 | Einzelabschluss nach den in § 315e Absatz 1 genannten internationalen | 12 | Einzelabschluss nach den in § 315e Absatz 1 genannten internationalen | ||
13 | Rechnungslegungsstandards, in dem die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft | 13 | Rechnungslegungsstandards, in dem die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft | ||
14 | unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, offen legt, | 14 | unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, offen legt, | ||
15 | 2. | 15 | 2. | ||
16 | als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer | 16 | als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer | ||
17 | Kapitalgesellschaft die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluß, im | 17 | Kapitalgesellschaft die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluß, im | ||
18 | Konzernlagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung, im | 18 | Konzernlagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung, im | ||
19 | gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht oder im Konzernzwischenabschluß | 19 | gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht oder im Konzernzwischenabschluß | ||
20 | nach § 340i Abs. 4 unrichtig wiedergibt oder verschleiert, | 20 | nach § 340i Abs. 4 unrichtig wiedergibt oder verschleiert, | ||
21 | 3. | 21 | 3. | ||
22 | als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft | 22 | als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft | ||
23 | zum Zwecke der Befreiung nach § 291 Abs. 1 und 2 oder nach § 292 einen | 23 | zum Zwecke der Befreiung nach § 291 Abs. 1 und 2 oder nach § 292 einen | ||
24 | Konzernabschluß oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältnisse des Konzerns | 24 | Konzernabschluß oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältnisse des Konzerns | ||
t | 25 | unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, offenlegt oder, | t | 25 | unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, offenlegt oder |
26 | 3a. | 26 | 3a. | ||
27 | (weggefallen) | 27 | (weggefallen) | ||
28 | 4. | 28 | 4. | ||
29 | als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft | 29 | als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft | ||
30 | oder als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder als | 30 | oder als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder als | ||
31 | vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochterunternehmen (§ 290 | 31 | vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochterunternehmen (§ 290 | ||
32 | Abs. 1, 2) in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach § 320 einem Abschlußprüfer | 32 | Abs. 1, 2) in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach § 320 einem Abschlußprüfer | ||
33 | der Kapitalgesellschaft, eines verbundenen Unternehmens oder des Konzerns zu | 33 | der Kapitalgesellschaft, eines verbundenen Unternehmens oder des Konzerns zu | ||
34 | geben sind, unrichtige Angaben macht oder die Verhältnisse der | 34 | geben sind, unrichtige Angaben macht oder die Verhältnisse der | ||
35 | Kapitalgesellschaft, eines Tochterunternehmens oder des Konzerns unrichtig | 35 | Kapitalgesellschaft, eines Tochterunternehmens oder des Konzerns unrichtig | ||
36 | wiedergibt oder verschleiert. | 36 | wiedergibt oder verschleiert. | ||
37 | (2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1a oder 3 | 37 | (2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1a oder 3 | ||
38 | leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder | 38 | leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder | ||
39 | Geldstrafe. | 39 | Geldstrafe. |
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