§ 60 gilt für Rechtsbehelfsverfahren entsprechend. Dies gilt nicht für
2
Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Kartellbehörde
2
die Fälle des § 67. Für den Erlass einstweiliger Anordnungen im
3
kann sich durch ein Mitglied der Behörde vertreten lassen.
3
Rechtsbehelfsverfahren ist das Gericht der Hauptsache zuständig.
x
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen. Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.