§ 121 EnWG
Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j
1§ 50g tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft. 2Die §§ 50a bis 50c sowie 50e, 50f, 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft. 3§ 50j tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.