1§ 50g tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft. 2Die §§ 50a bis 50c sowie 50e, 50f, 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft. 3§ 50j tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 5.2.2024 I Nr. 32
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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05.01.2023 | Synopse | Alte Version laden. |
13.07.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
12.07.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
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