§ 121 EnWG

Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j

1§ 50g tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft. 2Die §§ 50a bis 50c sowie 50e, 50f, 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft. 3§ 50j tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 25. April 2024 02:57

G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 5.2.2024 I Nr. 32


Alte Fassungen (a.F.) zu § 121 EnWG:
Fassung bis Synopse Archiv
05.01.2023 Synopse Alte Version laden.
13.07.2022 Synopse Alte Version laden.
12.07.2022 Synopse Alte Version laden.

Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.

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