Von den objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 5
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und Satz 2, § 327f Absatz 1 und § 327g kann nur abgewichen werden, wenn der
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Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis
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gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal des digitalen Produkts von diesen
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objektiven Anforderungen abweicht, und diese Abweichung im Vertrag
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ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
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