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(1) Die zuständige Behörde setzt ein Konto in den Kontostatus „gesperrt“, wenn
(2) Die zuständige Behörde setzt die Konten wieder in den Status „offen“, sobald die Gründe, die zur Setzung in den Status „gesperrt“ geführt haben, nicht mehr vorliegen.
Sperrung von Konten | Sperrung von Konten | ||||
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f | 1 | (1) Die zuständige Behörde setzt ein Konto in den Kontostatus „gesperrt“, wenn | f | 1 | (1) Die zuständige Behörde setzt ein Konto in den Kontostatus „gesperrt“, wenn |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | der Kontoinhaber verstorben ist oder keine Rechtspersönlichkeit mehr hat, | 3 | der Kontoinhaber verstorben ist oder keine Rechtspersönlichkeit mehr hat, | ||
4 | 2. | 4 | 2. | ||
5 | der Kontoinhaber oder eine kontobevollmächtigte Person gegen die | 5 | der Kontoinhaber oder eine kontobevollmächtigte Person gegen die | ||
6 | Nutzungsbedingungen gemäß § 9 Absatz 3 schwerwiegend oder wiederholt verstoßen | 6 | Nutzungsbedingungen gemäß § 9 Absatz 3 schwerwiegend oder wiederholt verstoßen | ||
7 | hat, | 7 | hat, | ||
8 | 3. | 8 | 3. | ||
9 | der Kontoinhaber Änderungen der Kontoangaben entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 | 9 | der Kontoinhaber Änderungen der Kontoangaben entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 | ||
10 | nicht in das nationale Emissionshandelsregister eingetragen hat, im Zusammenhang | 10 | nicht in das nationale Emissionshandelsregister eingetragen hat, im Zusammenhang | ||
11 | mit der Änderung von Kontoangaben oder mit geänderten Anforderungen im Hinblick | 11 | mit der Änderung von Kontoangaben oder mit geänderten Anforderungen im Hinblick | ||
12 | auf Kontoangaben innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist | 12 | auf Kontoangaben innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist | ||
13 | entgegen § 13 Absatz 2 keine Belege beigebracht hat oder entgegen § 13 Absatz 1 | 13 | entgegen § 13 Absatz 2 keine Belege beigebracht hat oder entgegen § 13 Absatz 1 | ||
14 | Satz 2 nicht fristgemäß mitgeteilt hat, ob seine Kontoangaben vollständig, | 14 | Satz 2 nicht fristgemäß mitgeteilt hat, ob seine Kontoangaben vollständig, | ||
15 | aktuell und richtig sind, | 15 | aktuell und richtig sind, | ||
16 | 4. | 16 | 4. | ||
17 | die zuständige Behörde davon Kenntnis erhält, dass gegen den Kontoinhaber | 17 | die zuständige Behörde davon Kenntnis erhält, dass gegen den Kontoinhaber | ||
18 | oder gegen eine kontobevollmächtigte Person wegen eines Verbrechens im Sinne von | 18 | oder gegen eine kontobevollmächtigte Person wegen eines Verbrechens im Sinne von | ||
19 | § 12 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs oder wegen Unterschlagung, Erpressung, | 19 | § 12 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs oder wegen Unterschlagung, Erpressung, | ||
20 | Betruges, Subventionsbetruges, Computerbetruges, Untreue, Geldwäsche, | 20 | Betruges, Subventionsbetruges, Computerbetruges, Untreue, Geldwäsche, | ||
21 | Terrorismusfinanzierung, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher, einer | 21 | Terrorismusfinanzierung, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher, einer | ||
22 | Steuerstraftat oder einer Insolvenzstraftat ein Ermittlungsverfahren geführt | 22 | Steuerstraftat oder einer Insolvenzstraftat ein Ermittlungsverfahren geführt | ||
23 | wird oder in den letzten fünf Jahren eine rechtskräftige Verurteilung ergangen | 23 | wird oder in den letzten fünf Jahren eine rechtskräftige Verurteilung ergangen | ||
24 | ist, | 24 | ist, | ||
25 | 5. | 25 | 5. | ||
26 | der Kontoinhaber keine vollständigen Gebühren nach § 16 Absatz 1 des | 26 | der Kontoinhaber keine vollständigen Gebühren nach § 16 Absatz 1 des | ||
27 | Brennstoffemissionshandelsgesetzes für das Konto gezahlt hat, | 27 | Brennstoffemissionshandelsgesetzes für das Konto gezahlt hat, | ||
28 | 6. | 28 | 6. | ||
29 | der Kontoinhaber gegen § 16 Absatz 3 verstoßen hat, | 29 | der Kontoinhaber gegen § 16 Absatz 3 verstoßen hat, | ||
30 | 7. | 30 | 7. | ||
31 | der zuständigen Behörde Gründe bekannt werden, die dazu geführt hätten, dass | 31 | der zuständigen Behörde Gründe bekannt werden, die dazu geführt hätten, dass | ||
32 | die Eröffnung des Kontos gemäß § 12 Absatz 2 hätte abgelehnt werden müssen, | 32 | die Eröffnung des Kontos gemäß § 12 Absatz 2 hätte abgelehnt werden müssen, | ||
33 | 8. | 33 | 8. | ||
34 | ein Verantwortlicher nach Ende der Einführungsphase nach § 10 Absatz 2 Satz | 34 | ein Verantwortlicher nach Ende der Einführungsphase nach § 10 Absatz 2 Satz | ||
35 | 1 und 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes seiner Berichtspflicht gemäß § 7 | 35 | 1 und 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes seiner Berichtspflicht gemäß § 7 | ||
36 | Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes nicht fristgerecht nachgekommen | 36 | Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes nicht fristgerecht nachgekommen | ||
37 | ist, | 37 | ist, | ||
38 | 9. | 38 | 9. | ||
39 | der Verantwortliche bis zum 31. Juli eines Jahres seiner Pflicht gemäß § 26 | 39 | der Verantwortliche bis zum 31. Juli eines Jahres seiner Pflicht gemäß § 26 | ||
n | 40 | Absatz 2 Satz 1 nicht nachgekommen ist oder | n | 40 | Absatz 2 Satz 1 nicht nachgekommen ist, |
41 | 10. | 41 | 10. | ||
42 | der zuständigen Behörde eine Verfügungsbeschränkung gemäß § 25 Absatz 3 | 42 | der zuständigen Behörde eine Verfügungsbeschränkung gemäß § 25 Absatz 3 | ||
n | 43 | vorliegt. | n | 43 | vorliegt oder |
44 | 11. | ||||
45 | ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kontoinhabers eröffnet worden | ||||
46 | ist und ein Insolvenzverwalter bestellt wurde oder | ||||
47 | 12. | ||||
48 | ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist, auf den die | ||||
49 | Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Kontoinhabers | ||||
50 | übergegangen ist. | ||||
44 | (2) Die zuständige Behörde setzt die Konten wieder in den Status „offen“, | 51 | (2) Die zuständige Behörde setzt die Konten wieder in den Status „offen“, | ||
t | t | 52 | sobald | ||
53 | 1. | ||||
45 | sobald die Gründe, die zur Setzung in den Status „gesperrt“ geführt haben, | 54 | die Gründe, die zur Setzung in den Status „gesperrt“ geführt haben, nicht | ||
46 | nicht mehr vorliegen. | 55 | mehr vorliegen oder | ||
56 | 2. | ||||
57 | im Fall von Absatz 1 Nummer 11 der Insolvenzverwalter oder im Fall von | ||||
58 | Absatz 1 Nummer 12 der vorläufige Insolvenzverwalter eine neue | ||||
59 | kontobevollmächtigte Person ernennt oder die Ernennung der bisherigen | ||||
60 | kontobevollmächtigten Person oder Personen bestätigt. |
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