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Formulare; Verordnungsermächtigung | Formulare; Verordnungsermächtigung | ||||
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t | 1 | Formulare; Verordnungsermächtigung | t | 1 | Formulare; Verordnungsermächtigung |
Formulare; Verordnungsermächtigung | Formulare; Verordnungsermächtigung | ||||
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f | 1 | Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung mit | f | 1 | Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung mit |
2 | Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die | 2 | Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die | ||
3 | Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen | 3 | Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen | ||
4 | Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu | 4 | Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu | ||
5 | übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsverordnung zu | 5 | übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsverordnung zu | ||
6 | bestimmenden Kommunikationsplattform im Internet zur Nutzung bereitzustellen. | 6 | bestimmenden Kommunikationsplattform im Internet zur Nutzung bereitzustellen. | ||
7 | Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass eine Identifikation des | 7 | Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass eine Identifikation des | ||
8 | Formularverwenders abweichend von § 46c Absatz 3 auch durch Nutzung des | 8 | Formularverwenders abweichend von § 46c Absatz 3 auch durch Nutzung des | ||
t | 9 | elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder | t | 9 | elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, § |
10 | § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen kann. | 10 | 12 des eID-Karte-Gesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen | ||
11 | kann. |
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