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Keine Asylanerkennung bei Asylbewerbern aus einem sicheren Herkunftsstaat
Meta
26.01.2016
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 26.01.2016, Az. M 11 K 15.30298 (REWIS RS 2016, 17120)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 17120
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines Kosovaren
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Der Kosovo ist ein sicherer Herkunftsstaat - Offensichtlich unbegründeter Antrag
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