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Extreme Gefahrenlage nach Art. 3 EMRK in Verbindung mit § 60 Abs. 5 AufenthG in Afghanistan aufgrund beesonderer Umstände
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01.06.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 01.06.2017, Az. M 17 K 17.31283 (REWIS RS 2017, 9949)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 9949
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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