BayObLG München, Entscheidung vom 10.01.2023, Az. 207 StRR 378/22

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Gegenstand

Revision, Strafzumessung, Schuldspruch, Rechtsfolgenausspruch, Berufung, Angeklagte, Hauptverhandlung, Verteidiger, Verletzung, Strafkammer, Berufungshauptverhandlung, Aufhebung, Wirksamkeit, Miete, Verletzung materiellen Rechts, Co KG, Art und Weise


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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207 StRR 378/22

10.01.2023

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 10.01.2023, Az. 207 StRR 378/22 (REWIS RS 2023, 36)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 36

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1 StR 40/14

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