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Zur Zuständigkeit des Rechtsbeschwerdegerichts für die sofortige Kostenbeschwerde
Meta
17.09.2019
BayObLG München
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 17.09.2019, Az. 202 ObOWi 1888/19 (REWIS RS 2019, 3503)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 3503
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3 Ss OWi 61/08 (Oberlandesgericht Hamm)
202 ObOWi 1110/22 (BayObLG München)
Voraussetzung für wirksame Vertretung des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch einen unterbevollmächtigten Verteidiger
Ss 16/97 (Z) - 19 Z - (Oberlandesgericht Köln)
Ss 5/03 (Oberlandesgericht Köln)
1 Ws (OWi) 296/02 (Oberlandesgericht Düsseldorf)