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Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Kriegsdienstverweigerung in Eritrea
Meta
10.01.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 10.01.2017, Az. M 12 K 16.33229 (REWIS RS 2017, 17675)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 17675
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Mögliche Bestrafung wegen Entziehung vom sog. Nationaldienst begründet für Eritreerin keinen Flüchtlingsschutz
Einberufung in den Militärdienst einschließlich nationaler Dienstverpflichtung durch den eritreischen Staat
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft mangels Verfolgung
Keine flüchtlingsrechtlich relevante Bestrafung mit politischem Charakter bei Sanktionen für eine Wehrdienstverweigerung durch illegale Ausreise
Keine Verfolgung bei drohender Bestrafung wegen Wehrpflichtentziehung in Eritrea
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