Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.12.2015, Az. VI ZR 108/15

VI. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 674

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[X.]:[X.]:[X.]:2016:151215VIZR108.15.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
VI ZR 108/15
vom

15. Dezember 2015

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der VI.
Zivilsenat des [X.] hat am 15. Dezember
2015
durch den Vorsitzenden [X.],
[X.] und [X.] sowie die Richterinnen Dr. [X.] und Dr. Roloff
beschlossen:
Die öffentliche Zustellung der Revisionsschrift vom 3. Februar 2015, der Revisionsbegründung vom 5. Juli 2015 und der Ladung zum Termin vom 22. März 2016, 11:00 Uhr, [X.] 004, an den Beklagten zu 2 wird bewilligt,
§ 185
Nr. 1, §
186 Abs. 1 ZPO.

Gründe:
Der Aufenthaltsort des Beklagten zu 2 ist nach den Feststellungen des [X.] unbekannt. Die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbe-vollmächtigten ist nicht möglich, § 185 Nr. 1 ZPO. In den Tatsacheninstanzen sind im Jahr 2011 und erneut im Zeitraum von Juni 2013 bis Februar 2014 alle der Sache nach geeigneten und zumutbaren Nachforschungen angestellt [X.], um den Aufenthalt des Beklagten zu 2 zu ermitteln (vgl. [X.], Beschluss vom 6. Dezember 2012 -
VII ZR 74/12, NJW-RR 2013, 307 Rn. 16 mwN). [X.] Ermittlungen in der Revisionsinstanz sind vor dem Hintergrund der [X.] der bisherigen Nachforschungen nicht als erfolgversprechend anzusehen und daher entbehrlich, insbesondere nachdem der Beklagte
zu 2 nach den von dem Berufungsgericht nicht in Zweifel gezogenen ausführlichen Darlegungen der Prozessbevollmächtigen der klagenden Partei Kenntnis von dem vorliegen-den Verfahren erlangt hat, aber zielgerichtet versucht, Zustellungen an sich zu 1
-
3
-

verhindern (vgl. [X.], Beschluss vom 28. April 2008 -
II ZR 61/07, NJW-RR 2008, 1310 Rn. 2 ff.).

Galke
[X.]
[X.]

[X.]
Roloff

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 06.05.2013 -
4 O 439/11 Me -

OLG Karlsruhe in [X.], Entscheidung vom 11.12.2014 -
9 [X.] -

Meta

VI ZR 108/15

15.12.2015

Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.12.2015, Az. VI ZR 108/15 (REWIS RS 2015, 674)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 674

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XII ZB 132/09

VII ZR 186/09

IV ZR 14/08

VII ZR 74/12

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