Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.10.2023, Az. VIa ZR 1089/22

6a. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 6869

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

Der Kläger wird, nachdem er die Revision gegen das am 1. Juli 2022 verkündete Urteil des 11. Zivilsenats des [X.] zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das vorbezeichnete Urteil ist gegenstandslos (vgl. [X.], Urteil vom 26. Juni 2023 - [X.] 1031/22, juris Rn. 10).

Die Kosten der Revision werden dem Kläger auferlegt (§ 565 Satz 1, § 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: bis 50.000 € (vgl. [X.], Beschluss vom 26. Januar 2021 - [X.], juris Rn. 6).

[X.]     

  

Krüger     

  

Götz

  

Rensen     

  

Wille     

  

Meta

VIa ZR 1089/22

11.10.2023

Bundesgerichtshof 6a. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend OLG Oldenburg (Oldenburg), 1. Juli 2022, Az: 11 U 31/21

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.10.2023, Az. VIa ZR 1089/22 (REWIS RS 2023, 6869)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 6869

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

VIa ZR 1228/22 (Bundesgerichtshof)


VIa ZR 1620/22 (Bundesgerichtshof)


VIa ZR 368/22 (Bundesgerichtshof)


VIa ZR 1083/22 (Bundesgerichtshof)

Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht des Fahrzeugherstellers in Dieselabgasfällen


VIa ZR 340/22 (Bundesgerichtshof)

Schadensersatzanspruch gegen Fahrzeughersteller im Dieselskandal: Anforderungen an Verschulden des Herstellers


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.