Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.02.2012, Az. VII ZB 71/09

VII. Zivilsenat | REWIS RS 2012, 8855

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen



BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
VII ZB 71/09

vom

23. Februar 2012

in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

-
2
-
Der VII.
Zivilsenat des [X.] hat
am
23. Februar
2012 durch [X.]
Dr.
[X.], [X.]
Kuffer, die Richterin
[X.], den Richter Halfmeier
und den Richter Prof.
[X.]
beschlossen:
Der Beschluss des VII.
Zivilsenats des [X.] vom 12.
Januar
2012 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor richtig heißen muss:
Auf die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin
wird der Beschluss der 4.
Zivilkammer des [X.]
(Einzelrichter) vom 20.
Mai
2009 auf-gehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht (Einzelrichter) zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben (§
21 GKG).

[X.]
Kuffer
[X.]

Halfmeier

[X.]
Vorinstanzen:
[X.] ([X.]), Entscheidung vom 09.01.2009 -
7 M 2155/08 -

LG [X.], Entscheidung vom 20.05.2009 -
4 [X.]/09 -

Meta

VII ZB 71/09

23.02.2012

Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.02.2012, Az. VII ZB 71/09 (REWIS RS 2012, 8855)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 8855

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

VII ZB 71/09 (Bundesgerichtshof)


VII ZB 71/09 (Bundesgerichtshof)

Zwangsvollstreckung: Vollstreckungserinnerung gegen die Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ohne die …


VII ZB 65/11 (Bundesgerichtshof)


VII ZB 58/11 (Bundesgerichtshof)


VII ZB 33/11 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

VII ZB 71/09

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.