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Einstweiliger Rechtschutz, Baudenkmal, Erhaltungsmaßnahmen, Zumutbarkeit der Erhaltung (bejaht), Keine Darlegung ernsthafter Veräußerungsabsichten
Meta
07.06.2022
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 07.06.2022, Az. M 1 S 22.210 (REWIS RS 2022, 2693)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 2693
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Einstweiliger Rechtsschutz, Sicherungsmaßnahmen für ein Baudenkmal, Zumutbarkeit der Erhaltung, Fehlender Nachweis von ernsthaften Verkaufsbemühungen
Aufschiebende Wirkung, Denkmalschutzrechtliches Betretungsrecht, Vorläufiger Rechtschutz
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Denkmaleigenschaft eines ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens
Denkmalschutzrechtliche Aufforderung, ein Statikgutachten beizubringen, als Erhaltungsmaßnahme