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Offensichtlich keine Verfolgung wegen drohender Blutrache im Kosovo
Meta
13.08.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 13.08.2015, Az. M 17 K 15.30134 (REWIS RS 2015, 6658)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 6658
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Anspruch auf Asylanerkennung bzw. auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Schwierige wirtschaftliche Verhältnisse begründen kein Asylrecht
Offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrags
Kein Asylanspruch für Wirtschaftsflüchtlinge
Der Kosovo ist ein sicherer Herkunftsstaat