Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 01.12.2006, Az. 13 TaBV 50/06

13. Kammer | REWIS RS 2006, 501

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13 TaBV 50/06

01.12.2006

Landesarbeitsgericht Hamm 13. Kammer

Beschluss

Sachgebiet: TaBV

Nachgehend: Bundesarbeitsgericht, 7 ABN 1/07 Beschwerde zurückgewiesen 18.04.2007

Zitier­vorschlag: Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 01.12.2006, Az. 13 TaBV 50/06 (REWIS RS 2006, 501)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 501

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Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters - Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung - Einsatz von Leiharbeitnehmern


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