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Kein Recht auf Ausübung einer Beschäftigung für Asylbewerber aus sicherem Herkunftsstaat
Meta
12.01.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 12.01.2016, Az. M 4 K 15.3550 (REWIS RS 2016, 17882)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 17882
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchenden aus dem Senegal
Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage über Anspruch eines Asylbewerbers auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
Kein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Asylbewerbern aus einem sicheren Herkunftsland
Keine Beschäftigungserlaubnis für Asylbewerber aus sicherem Herkunftsstaat
Keine Unvereinbarkeit des Beschäftigungsverbots für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten mit Unionsrecht
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