6. Strafsenat | REWIS RS 2023, 5106
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Coronavirus, SARS-CoV-2, Revision, Arzt, Minderung, Rechtsfolgenausspruch, Berufung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Staatsanwaltschaft, Beihilfe, Generalstaatsanwaltschaft, Therapie, Strafe, Strafrahmenverschiebung, Gesamtgeldstrafe, Anwendung des Zweifelssatzes
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09.08.2023
BayObLG München 6. Strafsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 09.08.2023, Az. 206 StRR 190/23 (REWIS RS 2023, 5106)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 5106
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Beweisermittlungsantrag
Urteilsgründe, Einlassung des Angeklagten, Aufhebung, festgestellter Sachverhalt, Revisionsgerichtliche Überprüfung, Verfahrensrüge, Zurückverweisung, Unrichtiges Gesundheitszeugnis, Mangelhafte Beweiswürdigung, …
1 StR 146/23 (Bundesgerichtshof)
Unrichtige Bescheinigung der Durchführung einer Schutzimpfung als Allgemeindelikt
Voraussetzungen für Einordnung eines Impfausweises als Gesundheitszeugnis Rechtsnatur von § 74 Abs. 2 IfSG
1 Ws 732/21, 1 Ws 733/21 (OLG Bamberg)
Voraussetzungen für Einordnung eines Impfausweises als Gesundheitszeugnis