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03.12.2018
Urteil
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 03.12.2018, Az. 1 A 246/17 (REWIS RS 2018, 986)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 986
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 A 257/17 (Verwaltungsgericht Lüneburg)
Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen
Verpflichtung zur zwölfmonatigen Führung eines Fahrtenbuchs zum Fahrzeug
Fahrtenbuch, Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung vor Verjährungseintritt, Übermittlungssperre für die Halterdaten im Fahrzeugregister, Verzögerungen im Behördenbereich …
Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (keine) Angabe der vollständigen Personalien …
Keine Referenz gefunden.
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