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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Keine Anwendung des § 161 Abs. 3 VwGO, wenn das Klageziel mit einer neuen Klage weiterverfolgt wird
Meta
29.07.2016
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 29.07.2016, Az. M 4 K 15.31610 (REWIS RS 2016, 7313)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 7313
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung einer Untätigkeitsklage bei neuer Klage gegen ablehnenden Bescheid
Keine tatsächliche Erledigung der Hauptsache
Kostenentscheidung bei Erledigung einer Untätigkeitsklage
Kostenaufhebung bei asylrechtlicher Untätigkeitsklage
Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Untätigkeitsklage gegen das Bundesamt
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