AG Aschaffenburg, Urteil vom 08.04.2015, Az. 123 C 202/15

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Gegenstand

Rechtsverfolgung, Streitwert, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Vorgerichtlich, Nebenkosten, Schädiger, Protokoll der Geschäftsstelle


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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123 C 202/15

08.04.2015

AG Aschaffenburg

Urteil

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: AG Aschaffenburg, Urteil vom 08.04.2015, Az. 123 C 202/15 (REWIS RS 2015, 12935)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 12935

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