25. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 9601
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23.01.2023
Oberlandesgericht Hamm 25. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Vorgehend: Landgericht Bielefeld, 2 O 438/19; Nachgehend: Bundesgerichtshof, VII ZR 26/23
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 23.01.2023, Az. 25 U 57/22 (REWIS RS 2023, 9601)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 9601
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
34 U 69/15 (Oberlandesgericht Hamm)
I-16 U 125/15 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
Verjährungshemmung durch Güteverfahren in Anlageberatungsfällen
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Voraussetzungen für Verjährungshemmung durch Einleitung eines Güteverfahrens in Anlageberatungsfällen