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03.07.2018
Beschluss
Sachgebiet: OWi
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 03.07.2018, Az. 3 Ss OWi 932/18 (REWIS RS 2018, 6790)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 6790
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 Ss OWi 754/18 (Oberlandesgericht Bamberg)
3 Ss OWi 870/18 (Oberlandesgericht Bamberg)
1 OWi 6 SsRs 7/18 (Oberlandesgericht Koblenz)
Gehörsverstoß wegen Nichtberücksichtigung schriftlicher Sacheinlassung des entbundenen Betroffenen
3 OLG 110 Ss 38/18 (Oberlandesgericht Bamberg)
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