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Kostenerinnerung in einer asylrechtlichen Streitigkeit: Gegenstandswert für gerichtliches Vollstreckungsverfahren nach § 172 VwGO richtet sich nach zugrundeliegendem Erkenntnisverfahren
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Kostenerinnerung in einer asylrechtlichen Streitigkeit: Gegenstandswert für gerichtliches Vollstreckungsverfahren nach § 172 VwGO richtet sich nach zugrundeliegendem Erkenntnisverfahren
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
08.01.2018
Entscheidung
Sachgebiet: M
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 08.01.2018, Az. M 24 M 17.49735 (REWIS RS 2018, 16032)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 16032
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Kostenerinnerung in einer asylrechtlichen Streitigkeit
Kostenerinnerung zur Herabsetzung des Gegenstandswertes einer asylrechtlichen Streitigkeit im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren
Kostenerinnerung für ein gerichtliches Vollstreckungsantragsverfahren nach § 172 VwGO
Zurückweisung der Kostenerinnerung
Gegenstandswertfestsetzung in asylgerichtlichen Vollstreckungsverfahren
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