LG München II, Entscheidung vom 17.09.2018, Az. 12 S 2111/18

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Gegenstand

Zum üblichen Mietgebrauch gehören ohne besondere Vereinbarungen nur dekoratorische Gestaltungen der Mietsache


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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12 S 2111/18

17.09.2018

LG München II

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: LG München II, Entscheidung vom 17.09.2018, Az. 12 S 2111/18 (REWIS RS 2018, 3728)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 3728

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7 C 1435/17

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