Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.06.2020, Az. XI ZR 515/19

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2020, 11458

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2020:300620BXIZR515.19.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
XI ZR 515/19

vom

30. Juni 2020

in dem Rechtsstreit

-
2
-
Der XI.
Zivilsenat des [X.] hat am 30.
Juni 2020 durch den
Vizepräsidenten Prof.
Dr.
Ellenberger, die Richter [X.] und Dr.
Grüneberg sowie die Richterinnen Dr.
[X.] und Dr.
Derstadt

beschlossen:
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen den Be-schluss des 5. Zivilsenats des [X.] vom 2.
Oktober 2019 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts [X.] die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Ent-scheidung des [X.] nicht erfordern (§
543 Abs.
2 Satz
1 ZPO). Dabei hat der Senat die Erfolgsaussichten einer Re-vision geprüft und verneint (BVerfGK 6, 79, 81
ff.; 18, 105, 111
f.; 19, 467, 475).
Zur Begründung verweist der Senat auf seine Beschlüsse vom 26.
Mai 2020 (XI
ZR 262/19, XI
ZR 372/19 und XI
ZR 544/19,
juris) und vom 30.
Juni 2020 (XI
ZR 132/19, juris). Von einer [X.] Begründung wird gemäß §
544 Abs.
6 Satz
2 Halbs.
2 ZPO abgesehen.
Der Kläger
trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§
97 Abs.
1 ZPO).
-
3
-
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 35.000

Ellenberger
Joeres
Grüneberg

[X.]
Derstadt
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 01.07.2019 -
32 [X.]/19 -

OLG
München, Entscheidung vom 02.10.2019 -
5 U 4239/19 -

Meta

XI ZR 515/19

30.06.2020

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.06.2020, Az. XI ZR 515/19 (REWIS RS 2020, 11458)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 11458

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.