BayObLG München, Entscheidung vom 16.09.2019, Az. 202 ObOWi 1611/19

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Gegenstand

Beweislage hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Rechtsbeschwerdebegründung bei zuungunsten des Betroffenen eingelegter Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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202 ObOWi 1611/19

16.09.2019

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 16.09.2019, Az. 202 ObOWi 1611/19 (REWIS RS 2019, 3566)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 3566

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202 ObOWi 1244/19

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