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Fehlende Glaubhaftmachung einer schwerwiegenden Erkrankung
Meta
30.06.2016
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 30.06.2016, Az. M 16 E 16.30767 (REWIS RS 2016, 8939)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 8939
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Einstweilige Anordnung, Bosnien-Herzegowina, ausgewiesener Sexualstraftäter, psychische Erkrankung, Reiseunfähigkeit (nicht glaubhaft gemacht), Abschiebungsverbot (nicht glaubhaft gemacht).
Keine erneute Abschiebungsandrohung im Rahmen des Folgeantrages
Erfolg des Eilantrags wegen offener Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren - Abschiebungsverbot wegen Pflegebedürftigkeit
Bei mangelndem Asylgrund: Verschlechterung des Gesundheitszustands muss lebensbedrohlich sein
Kein Abschiebungsschutz wegen ohne Komplikationen abgeschlossener Tumortherapie
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