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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IX ZR 172/14
vom
25. März 2015
in dem
Rechtsstreit
-
2
-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.],
die
Richter
Prof. [X.], [X.], [X.] und die Richte-rin Möhring
am
25. März 2015
beschlossen:
Das Senatsurteil vom 26. Februar 2015 wird unter Rn. 24, 6. Zeile dahin berichtigt, dass es statt "(vgl. [X.], 187, 189)" heißt: "(vgl. [X.], 187, 189)".
Kayser
Gehrlein
Pape
[X.]
Möhring
Meta
25.03.2015
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.03.2015, Az. IX ZR 172/14 (REWIS RS 2015, 13487)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 13487
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IX ZR 172/14 (Bundesgerichtshof)
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