Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.03.2015, Az. IX ZR 172/14

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 13487

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IX ZR 172/14
vom

25. März 2015

in dem
Rechtsstreit

-

2

-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.],
die
Richter
Prof. [X.], [X.], [X.] und die Richte-rin Möhring

am
25. März 2015

beschlossen:

Das Senatsurteil vom 26. Februar 2015 wird unter Rn. 24, 6. Zeile dahin berichtigt, dass es statt "(vgl. [X.], 187, 189)" heißt: "(vgl. [X.], 187, 189)".

Kayser
Gehrlein
Pape

[X.]
Möhring

Meta

IX ZR 172/14

25.03.2015

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.03.2015, Az. IX ZR 172/14 (REWIS RS 2015, 13487)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 13487

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IX ZR 172/14

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