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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Eine Änderung eines Erbschaftsteuerbescheids nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 ErbStG setzt voraus dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO erfüllt sind.
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16.02.2022
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 16.02.2022, Az. 4 K 1100/21 (REWIS RS 2022, 1196)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 1196
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