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Rechtmäßige Abschiebungsanordnung aufgrund Einreise aus einem sicheren Drittstaat
Meta
18.05.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 18.05.2016, Az. M 5 S 16.30978 (REWIS RS 2016, 11196)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 11196
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Abgelehnter Asylantrag wegen fehlender Anerkennung als Asylberechtigter durch Zwischenaufenthalt in sicherem Drittstaat
Einreise auf dem Landweg
Kein Anspruch auf Asylanerkennung wegen Einreise aus sicherem Drittstaat
Kosovo ist ein sicherer Herkunftsstaat
Keine Anerkennung als Asylberechtigter bei Einreise über einen sicheren Drittstaat