Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.10.2020, Az. XI ZR 473/19

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2020, 11165

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2020:071020BXIZR473.19.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XI ZR 473/19
vom
7. Oktober 2020
in dem Rechtsstreit

Der XI.
Zivilsenat des [X.] hat am 7.
Oktober 2020 durch den Vizepräsidenten Prof.
Dr.
Ellenberger, die [X.] Dr.
Grüneberg, Dr.
Matthias, die [X.]in Dr.
Derstadt und den [X.] Dr.
Schild
von
Spannenberg

einstimmig beschlossen:

Die Revision des [X.] gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des [X.] vom 17. September 2019 wird durch einstim-migen Beschluss auf Kosten des [X.] zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ei-ne Entscheidung des [X.] nicht erfordern (§
543
Abs.
2 Satz
1 ZPO) und die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg hat (§
552a ZPO). Wegen der Begründung nimmt der Senat Bezug auf das Schreiben seines Vorsitzenden vom 8. September 2020 (§
552a Satz
2, §
522 Abs.
2 Satz
3 ZPO).

Ellenberger
Grüneberg
Matthias

Derstadt
Schild
von
Spannenberg
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 12.04.2018 -
12 O 335/17 -

O[X.], Entscheidung vom 17.09.2019 -
6 [X.] -

Meta

XI ZR 473/19

07.10.2020

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.10.2020, Az. XI ZR 473/19 (REWIS RS 2020, 11165)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 11165

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.