2. Zivilkammer | REWIS RS 1999, 189
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25.05.1999
Landgericht Arnsberg 2. Zivilkammer
Beschluss
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 25.05.1999, Az. 2 T 1/99 (REWIS RS 1999, 189)
Papierfundstellen: REWIS RS 1999, 189
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 X (Not) 17/03 (Oberlandesgericht Köln)
15 W 111/99 (Oberlandesgericht Hamm)
15 Wx 13/08 (Oberlandesgericht Hamm)
4 T 11/16 (Landgericht Schwerin)
III ZR 121/12 (Bundesgerichtshof)
Notarhaftung: Abweichen von der Regelfrist von zwei Wochen zwischen Zurverfügungstellung des Vertragsentwurfs und der Beurkundung
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