Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.02.2000, Az. 1 StR 352/99

1. Strafsenat | REWIS RS 2000, 3018

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/99vom23. Februar 2000in der [X.] 2 -Der 1. Strafsenat des [X.] hat am 23. Februar 2000 beschlos-sen:Auf Antrag des Betroffenen wird das Nachtragsverfahrennach § 33a StPO eingeleitet.Gründe:Der Betroffene hat die Überprüfung des [X.] vom 9. [X.] beantragt, mit dem seine Revision gegen das Urteil des [X.] vom 23. Dezember 1998 als unbegründet verworfen wordenist. Er trägt vor, ihm sei die Stellungnahme des [X.] vom30. Juli 1999 zu seiner Revision nicht bekannt gemacht worden. Der [X.] beantragt, den Antrag des Betroffenen gemäß § 33a StPO zuverwerfen. Wegen der Besonderheiten des Falles - der Betroffene war [X.] Revisionsverfahren anwaltlich vertreten, hat jedoch persönlich eine um-fangreiche Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben Œ- 3 -wird ihm im Wege der Nachholung des rechtlichen Gehörs die Möglichkeit [X.] zu der Stellungnahme des [X.] vom30. Juli 1999 eröffnet.Schäfer [X.]Wahl Boetticher Schluckebier

Meta

1 StR 352/99

23.02.2000

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.02.2000, Az. 1 StR 352/99 (REWIS RS 2000, 3018)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2000, 3018

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 StR 352/99 (Bundesgerichtshof)


1 StR 352/02 (Bundesgerichtshof)


1 StR 327/02 (Bundesgerichtshof)


4 StR 239/23 (Bundesgerichtshof)

Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei Vorbefassung mit dem Verfahrensgegenstand


1 StR 94/04 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.