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Keine Verfolgung wegen Blutrache in Albanien
Meta
26.09.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 26.09.2016, Az. M 15 K 16.31762 (REWIS RS 2016, 4956)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 4956
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Verfahrensfehlers - Blutrache in Albanien
Für potentielle Blutracheopfer sind in Albanien inländische Fluchtalternativen vorhanden
Drohende Blutrache in Albanien führt nicht zu einem Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG
5 A 2716/15 As SN (Verwaltungsgericht Schwerin)
M 17 S 16.30706, M 17 K 16.30705 (VG München)
Bedrohung durch Blutrache in Albanien begründet kein Abschiebungshindernis
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