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Offensichtlich unbegründeter Asylantrag - Senegal
Meta
15.04.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 15.04.2016, Az. M 2 S 16.30489 (REWIS RS 2016, 12918)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 12918
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat
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Asthma kein Abschiebungshindernis
Senegal als sicherer Herkunftsstaat
Kein krankheitsbezogenes Abschiebungshindernis wegen einer postraumatischen Belastungsstörung in Bezug auf den Senegal
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