BayObLG München, Entscheidung vom 16.05.2019, Az. 201 AR 812/19

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Gegenstand

Keine Zuständigkeit des BayObLG zur Entscheidung über negativen Zuständigkeitsstreit nach §§ 42 Abs. 3 Satz 2, 108 Abs. 1 JGG


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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201 AR 812/19

16.05.2019

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 16.05.2019, Az. 201 AR 812/19 (REWIS RS 2019, 7172)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 7172

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Referenzen
Wird zitiert von

2 ARs 376/21

201 AR 111/22

2 ARs 490/22

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