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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die harten Lebensbedingungen und allgemein bestehenden ärmlichen Verhältnisse im Kosovo begründen kein Abschiebungsverbot
Meta
22.06.2017
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 22.06.2017, Az. M 17 K 17.36709 (REWIS RS 2017, 9146)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 9146
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag wegen Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaat
Anforderungen an die Abschiebung eines Minderjährigen in sein Heimatland
Der Kosovo ist ein sicherer Herkunftsstaat
Unbegründeter Asylantrag nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat
Kein Abschiebungsverbot in den Kosovo wegen psyschicher Erkrankung der Mutter eines minderjährigen Asylbewerbers
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