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Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebunsganordnung nach Italien
Meta
19.02.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 19.02.2016, Az. M 12 S 16.50099 (REWIS RS 2016, 15891)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 15891
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien
Keine unmenschliche Behandlung in Italien
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Italien
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Überstellung nach Italien im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens
Keine Referenz gefunden.
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