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Offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrags - Sicherer Herkunftsstaat
Meta
30.06.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 30.06.2016, Az. M 16 S 16.31393 (REWIS RS 2016, 8887)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 8887
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Eilrechtsschutz gegen Abschiebung nach Albanien als sicheren Herkunftsstaat
Eine medizinische und therapeutische Versorgung von psychisch Erkrankten ist in Albanien gewährleistet
Erfolglose Klage gegen eine qualifizierte Ablehnung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft von Staatsangehörigen aus Albanien
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