VG München, Entscheidung vom 31.03.2016, Az. M 5 S 16.30539

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Albanien ist ein sicherer Herkunftsstaat


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

M 5 S 16.30539

31.03.2016

VG München

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 31.03.2016, Az. M 5 S 16.30539 (REWIS RS 2016, 13701)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 13701

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

M 5 S 16.30545 (VG München)

Offensichtlich unbegründeter Asylantrag mangels dargelegter Verfolgungssituation


M 4 S 16.31015 (VG München)

Erfolgloser Antrag eines Albaners auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft


M 4 S 16.31030 (VG München)

Ablehnung eines Antrags eines albanischen Staatsangehörigen - keine asylrelevante Verfolgung


M 5 S 16.31000 (VG München)

Kein Anspruch auf Asylanerkennung wegen Einreise aus sicherem Drittstaat


M 5 S 15.31466 (VG München)

Wirtschaftliche Gründe kein Abschiebungshindernis - Kosovo


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

2 BvR 1516/93

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.