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09.08.2018
Urteil
Zitiervorschlag: Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.08.2018, Az. 5 K 60/16 (REWIS RS 2018, 4979)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 4979
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
(Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile …
Körperschaftsteuergesetz, abweichendes Wirtschaftsjahr, Gewerbesteuermessbetrag, Offenbare Unrichtigkeit, Bundesfinanzhof, Rumpfwirtschaftsjahr, Veranlagungszeitraum
Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit
Änderung der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
Abgewiesene Klage im Streit um Abänderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide
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