Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.07.2014, Az. V ZR 176/13

V. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 4047

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
V
ZR

176/13

vom

16. Juli 2014

in dem Rechtsstreit

-

2

-
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juli 2014 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Stresemann, [X.]
Lemke, die Richterin Prof.
Dr.
Schmidt-Räntsch, [X.]
[X.] und die Richterin Dr.
Brückner

beschlossen:

Im Wege der Berichtigung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit werden am Ende der Randnummer
16 des [X.] vom 9.

4 Abs.
3 Satz

4 Abs.
3 Satz
4 SachenR-

Stresemann

Lemke

Schmidt-Räntsch

[X.]

Brückner

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 06.11.2012 -
9 O 593/10 -

OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.06.2013 -
12 [X.] -

Meta

V ZR 176/13

16.07.2014

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.07.2014, Az. V ZR 176/13 (REWIS RS 2014, 4047)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 4047

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V ZR 176/13

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