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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V
ZR
176/13
vom
16. Juli 2014
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juli 2014 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Stresemann, [X.]
Lemke, die Richterin Prof.
Dr.
Schmidt-Räntsch, [X.]
[X.] und die Richterin Dr.
Brückner
beschlossen:
Im Wege der Berichtigung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit werden am Ende der Randnummer
16 des [X.] vom 9.
4 Abs.
3 Satz
4 Abs.
3 Satz
4 SachenR-
Stresemann
Lemke
Schmidt-Räntsch
[X.]
Brückner
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 06.11.2012 -
9 O 593/10 -
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.06.2013 -
12 [X.] -
Meta
16.07.2014
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.07.2014, Az. V ZR 176/13 (REWIS RS 2014, 4047)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 4047
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