10. Senat | REWIS RS 2020, 452
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1. Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des [X.] - Kammern [X.] - vom 11. Januar 2019 - 9 [X.]/18 - werden zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 74 % und die Beklagte 26 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.
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15.07.2020
Bundesarbeitsgericht 10. Senat
Urteil
Sachgebiet: AZR
vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 22. Januar 2018, Az: 1 Ca 507/17, Versäumnisurteil
Zitiervorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.07.2020, Az. 10 AZR 124/19 (REWIS RS 2020, 452)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 452
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