1. Strafsenat | REWIS RS 2014, 9375
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21.07.2014
Oberlandesgericht Hamm 1. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: Ws
Vorgehend: Landgericht Dortmund, 92 StVK 178/09 BEW
StGB § 56f, § 56a, § 56e
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.07.2014, Az. 1 Ws 360/14 (REWIS RS 2014, 9375)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9375
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Bewährungswiderruf wegen neuer Straftat zwischen ursprünglichem Bewährungszeitende und nachträglicher Verlängerung der Bewährungszeit
3 Ws 386/09 (Oberlandesgericht Hamm)
3 Ws 44/09 (Oberlandesgericht Hamm)
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4 Ws 158/20 (Oberlandesgericht Hamm)
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