Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Erörterungen in der Hauptverhandlung
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 28. September 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der [X.]:
Die Rüge einer Verletzung von § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO dringt schon deshalb nicht durch, weil es sich bei den Gesprächen vor dem Schöffengericht vor der Verweisung nach § 270 Abs. 1 StPO nicht um solche im Sinne von §§ 202a, 212 StPO gehandelt hat, sondern diese in einer öffentlichen Hauptverhandlung in Anwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers geführt wurden. Für solche Konstellationen sieht der [X.] auch keinen Anlass für eine analoge Anwendung von § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO.
Sander |
|
Schneider |
|
Dölp |
|
König |
|
[X.] |
|
Meta
24.01.2017
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Chemnitz, 28. September 2016, Az: 840 Js 33876/14 - 6 KLs
§ 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.01.2017, Az. 5 StR 607/16 (REWIS RS 2017, 16869)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 16869
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 StR 93/23 (Bundesgerichtshof)
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Umfang der verständigungsbezogenen Mitteilungspflicht
3 StR 127/22 (Bundesgerichtshof)
Verständigung im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Mitteilungspflicht
6 StR 206/22 (Bundesgerichtshof)
Verständigung im Strafverfahren: Zeitpunkt der Belehrung des Angeklagten über sein Schweigerecht
6 StR 284/22 (Bundesgerichtshof)
Hauptverhandlung in Strafsachen: Umfang der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden über ein Verständigungsgespräch
6 StR 191/23 (Bundesgerichtshof)
Unterschlagung: Tatbestandsmerkmal der Zueignung