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Keine systematische staatliche Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Roma in Serbien
Meta
31.05.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 31.05.2016, Az. M 17 S 16.31180 (REWIS RS 2016, 10740)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 10740
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Serbien ist ein sicherer Herkunftsstaat
Keine Verfolgung ethnischer Minderheiten in Serbien
Erfolgloser Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wegen Einreise aus sicherem Drittstaat
Kein Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Asylfolgeantrag
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