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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Gebühren in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO und § 80 Abs. 7 VwGO nur einmal erstattungsfähig
Meta
19.02.2019
Entscheidung
Sachgebiet: M
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 19.02.2019, Az. M 1 M 19.50087 (REWIS RS 2019, 10156)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 10156
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Unbegründete Kostenerinnerung
Keine Verfahrensgebühr für Abänderungsverfahren
Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss - keine erneute Verfahrensgebühr für nachfolgendes Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. …
Erfolglose Kostenerinnerung - Abänderungsverfahren
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren bei Verfahren nach § 80 Abs. 5 und § …
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